Der Haupt- und Finanzausschuss (kurz: A1) hat am 03.09.2014 die Beibehaltung der Eigenkapitalverzinsung bei der Kalkulation der Abwassergebühren beschlossen. Was bedeutet das in deutscher Sprache?

Folgendes…

Die Gelder, welche von allen Bürgerinnen und Bürgern für Abwasser zu zahlen sind, werden als eingebrachtes Eigenkapital der Stadtwerke gerechnet. Die tatsächlichen Zinsen für benötigtes Fremdkapital (also: Kredite) lagen aber deutlich unter diesem Wert.

Was bedeutet das für Sie?

Die Stadt erwirtschaftet derzeit mit „zu viel gezahlten Abwassergebühren“ bzw. der zu hoch angesetzten Verzinsung dieser Gebühren einen Gewinn.
Eigentlich müsste die Verzinsung gesenkt, und damit die Abwassergebühr reduziert werden.

Warum kann dies aber nicht gemacht werden?

Lennestadt befindet sich kurz vor der Haushaltskonsolidierung und KANN demnach nicht auf dieses Geld verzichten.

Wir fragen jedoch:
WARUM WIRD DIES DEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN NICHT OFFIZIELL ERKLÄRT?
Es handelt sich de facto um eine Zusatzsteuer, um Lennestadt am Leben zu erhalten! Das versteht jeder, auch wenn es ärgerlich ist. Dieses Thema Tod zu schweigen überlassen wir den anderen Parteien. Merkwürdig jedoch, dass auch die anwesende Presse diese Botschaft nicht in die Bevölkerung brachte.

Die UWG Lennestadt hat sich zu dem Thema enthalten. Wir äußerten uns dazu mit den Worten „Eine verdeckte Zusatzsteuer wird es mit uns nicht geben – erklärt den Leuten, was konkret vor sich geht und wir versuchen es gemeinsam zu stemmen“.

Leider brachte die Mehrheitsfraktion es durch! Denkt in 6 Jahren an uns! Je mehr Stimmen für die UWG, desto mehr Entscheidungshoheit für Sie, die Lennestädter Bürgerinnen und Bürger.